Überdies wird wohl auch auf den Balkonen der (mehreren) Balkontürme im Innenhof selbst an warmen Sommerabenden keineswegs geräuscharm oder gar lautlos gewohnt. Zu alledem kommt hinzu, dass der Betrieb der Aussengastwirtschaft aus klimatischen Gründen praktisch auf das Sommerhalbjahr beschränkt ist und auch in diesem witterungsbedingt nicht immer geöffnet werden kann, sondern nur an warmen Abenden (wie jenem des Lokaltermins), an denen ohnehin sehr viele Leute im Freien verweilen. 9.2 Zusammengefasst erweist sich die Bewilligung des Betriebs der Aussengastwirtschaft im Hof bis 22.00 Uhr als korrekt.