Es zieht kaum in das Langstrassenquartier, wer an einem warmen Sommerabend um 20.00 Uhr in völliger Ruhe auf dem Balkon sitzend ein Buch zu lesen wünscht, und dies auch nicht in einem grundsätzlich strassenabgewandten Innenhof. Zwar ist nicht in Abrede zu stellen, dass auch in einem Vergnügungsviertel wie dem vorliegenden dem Innenhof für die Anwohner ein gewisser erhöhter Erholungswert zukommt. Dem trägt die Vorinstanz vorliegend aber gerade dadurch Rechnung, dass der Betrieb der Aussengastwirtschaft an jedem Wochentag – und damit insbesondere auch an den umsatzstärksten Abenden (Donnerstag, Freitag sowie Samstag) – strikt um 22.00 Uhr einzustellen ist. Hernach geniesst