Ein striktes Abstellen auf ein Lärmgutachten nach Massgabe des Cercle bruit oder der Ö NORM führte hier zu unhaltbaren Ergebnissen und würde weder der geltenden Zonierung noch einer vernünftigen «lärmpolitischen» Entwicklung des gesamten Stadtgebietes gerecht (Konzentrierung der Vergnügungsviertel mit ihren sämtlichen Begleiterscheinungen auf die erwähnten Standorte; ausserhalb dieser Standorte Verfolgung einer deutlich restriktiveren Bewilligungspraxis). Es zieht kaum in das Langstrassenquartier, wer an einem warmen Sommerabend um 20.00 Uhr in völliger Ruhe auf dem Balkon sitzend ein Buch zu lesen wünscht, und dies auch nicht in einem grundsätzlich strassenabgewandten Innenhof.