Zunächst ist festzuhalten, dass die hier streitbetroffene Aussengastwirtschaft wie erwähnt in einem – wenn nicht gar: dem – weitherum und seit Jahrzehnten bekanntesten Vergnügungsviertel der Stadt Zürich geplant ist. Die S.- und die R.-Strasse münden in rund 150 m Entfernung in die Langstrasse. Zwar besteht infolge der mehreren Barrieren in den umliegenden Quartierstrassen in der Tat kein massgeblicher Strassenlärm, und nur insoweit kann den Rekurrierenden gefolgt werden, dass es sich um einen ruhigen Teil des Quartiers handle − nämlich einen verkehrsberuhigten.