In einer solchen Umgebung dürften nicht dieselben Anforderungen an die Nachtruhe gestellt werden wie in einem ruhigen Wohnquartier oder gar auf dem Land. Wer hier wohne, wisse um die von den zahlreichen Vergnügungsstätten mit Öffnungszeiten teilweise bis in die frühen Morgenstunden ausgehenden Lärmimmissionen. Die Bewohner solch spezieller städtischer Verhältnisse nähmen auch in der Nacht einen gewissen Geräuschpegel in Kauf, was das Gebiet als relativ lärmtolerant erscheinen lasse (E. 4).