Es lässt sich aus dem Fall Beckenried denn auch nicht etwa die Rechtsfolge ableiten, dass eine festgestellte Überschreitung der Richtwerte des Cercle bruit zwingend zu einer Bauverweigerung zu führen hätte. Aus dem Urteil (es ging um die Frage, ob zu Recht oder zu Unrecht auf die Einholung einer Lärmprognose verzichtet worden war) geht nur, aber immerhin hervor, dass eine Lärmprognose nach Massgabe des Cercle bruit als Entscheidungshilfe dienen kann, letztlich aber – wiederum – alle relevanten Umstände zu berücksichtigen sind.