Weiter ist festzuhalten, dass den engen baulichen Verhältnissen mit einem Zuschlagswert von 9 dB (A) – was immerhin einer verachtfachten Quellenleistung entspricht – Rechnung getragen worden ist (Richtfaktor Q4; Lärmemission in Innenhof). Schliesslich erfolgten drei (erhöhende) Pegelkorrekturen für die Faktoren Wohnzone (+ 5dB [A]), Stimmgehalt (+ 6 dB [A]) sowie Sonderfall Vergnügungsviertel (+ 5 dB [A]).