Anlässlich des Augenscheins wurde nunmehr definitiv geklärt, dass die Aussengastwirtschaft im Innenhof 40 (und nicht 52) Plätze aufweisen wird. Zu bemerken ist, dass es sich angesichts der doch sehr begrenzten Platzverhältnisse bei 40 Plätzen offenkundig um die maximal mögliche Bestuhlung handeln dürfte. Weiter ist festzuhalten, dass den engen baulichen Verhältnissen mit einem Zuschlagswert von 9 dB (A) – was immerhin einer verachtfachten Quellenleistung entspricht – Rechnung getragen worden ist (Richtfaktor Q4; Lärmemission in Innenhof).