1. Die Parzelle Kat.-Nr. 1 ist zur N.-Gasse hin mit dem Gebäude N.-Gasse 18 überstellt und bildet Teil der Blockrandüberbauung N.-Gasse / R.-Strasse / Z.-Strasse / S.-Strasse. Der südöstliche, für die Aussengastwirtschaft vorgesehene Teil der Parzelle bildet den grössten Teil des Innenhofes des Gevierts. Das Baugrundstück liegt in der Quartiererhaltungszone QI5d mit einem Mindestwohnanteil von 80 Prozent. In lärmrechtlicher Hinsicht ist es der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeteilt. (…) 2. Die Vorinstanz bewilligte den Betrieb der Aussengastwirtschaft im Hofbereich täglich bis 22.00 Uhr und untersagte lärmige Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach 19.00 Uhr. (…)