, Fotos Nrn. 1 ff., anlässlich welchem das Bauvorhaben zwar nicht ausgesteckt war [s. Prot. S. 3], sich dieses aufgrund der aus den Baugesuchsplänen ersichtlichen Proportionen sowie dem Verhältnis zwischen alt und neu in Bezug auf seine Wirkung auf die Umgebung gleichwohl beurteilen liess). 5.3. Durch die Verbreiterung der B.-Strasse in ihrem alten Verlauf südlich des Baugrundstücks in den 1970er-Jahren sind die ursprünglich bestehenden räumlichen Beziehungen zwischen den beiden ländlichen Ensembles nördlich und südlich der B.-Strasse gemäss Vorinstanz zerstört und die Bauten