R1L.2019.00031 Seite 11 schossfläche des Bauvorhabens soll indes 792,50 m2 betragen. Die hierfür auf dem Baugrundstück fehlende Ausnutzungsreserve von 265,30 m2 soll wie erwähnt vom Grundstück Kat.-Nr. 3 beansprucht werden. Damit würde auf dem Baugrundstück eine Ausnützungsziffer von rund 1,2 resultieren und die anrechenbare Geschossfläche würde um rund 50 % höher sein als die gemäss BZO grundsätzlich erlaubte. Es resultiert mithin eine erhebliche Abweichung von der vom kommunalen Gesetzgeber festgelegten baulichen Dichte.