eine anrechenbare Geschossfläche von 2'864 m2 gemäss Anhang 1 GPV bei einer Gesamtfläche von ca. 2'900 m2 (ebenfalls gemäss GIS-Browser) erlaubt. Daraus resultiert eine Ausnützungsziffer von mindestens ca. 0,97 und mithin ca. eine mindestens 17 % höhere Ausnützung als in der Wohnzone W4 0,8. Zwischen dem Gestaltungsplangebiet bzw. dem Baubereich G und dem Grundstück Kat.-Nr. 3 und der Wohnzone W4 0,8 besteht damit ein nicht unerheblicher Unterschied in Bezug auf die vom kommunalen Gesetzgeber gewollte bauliche Dichte.