Zwischen diesem Teil der Wendeschlaufe und der B.-Strasse sowie der Haltestelle im Süden befindet sich ein öffentlicher Platz. Die entsprechenden Einträge, d.h. für die B.- Strasse sowie die Tramlinie, finden sich im Regionalen Verkehrsrichtplan Limmattal vom 4. Oktober 2017. Dies hat nach dem einleitend Dargelegten zur Folge, dass die von der B.-Strasse und vom Tramtrassee (inklusive Haltestelle und Wendeschlaufe) beanspruchten Flächen auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3 von vornherein nicht ausgenützt werden können und hierzu damit auch nicht einem Drittgrundstück zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese Flächen fallen für die vorgesehene Ausnützungsübertragung damit ausser Ansatz.