Als Drittgrundstück, von welchem allfällige Ausnützungsreserven für das Bauvorhaben beansprucht werden sollen, soll die im Eigentum der Stadt X stehende Parzelle Kat.-Nr. 3 ("G.") herangezogen werden. Der überwiegende Teil dieses Grundstücks (d.h. der nordwestliche Bereich) wird vom Perimeter des Gestaltungsplans "X W." (Baubereich G) erfasst. Der südöstliche, davon nicht erfasste Bereich wird grossmehrheitlich von der (neuen) B.-Strasse und dem (neuen) Trassee des 2er-Trams ("Limmattalbahn") samt einer Haltestelle beansprucht.