R1L.2019.00031 Seite 5 die Grundfläche des Standortgebäudes durch die Aufstockung nicht verändert. Auch höhenmässig erfahre die bestehende Baute keine wesentliche Änderung. Sodann befinde sich das Gebäude im Winkel zwischen der alten und neuen B.-Strasse, sodass es nur im Osten an eine mit einer Baute überstellten Parzelle angrenze. An dieser zwischen zwei Strassen eingeklemmten Parzelle ordnet sich auch eine markante Baute ohne weiteres befriedigend ein und bilde – wie die Vorinstanz zu Recht erwogen habe – das westliche Eingangstor zum erwähnten Zentrumspark.