Auch das geplante Bauprojekt füge sich – trotz relativ hoher Nutzungsübertragung – rechtsgenügend in die bauliche Umgebung ein. Auch im Hinblick auf das verdichtete Bauen sowie mit Blick auf die Ziele und Grundsätze des Raumplanungsgesetzes (RPG) würden solche Aufstockungen an grosser Bedeutung gewinnen. In Bezug auf den baulichen Charakter des betroffenen Gebiets regle sich dies durch die "Einfassung" des G.-Platzes und die Torwirkung zum Stadtpark.