Das auf dem Baugrundstück bestehende Gebäude sei ca. 1930 erstellt worden und bediene sich eines städtischen Gebäudetyps, der von der vorstädtischen Bebauung an der Z.-Strasse bekannt sei (z.B. Z.- Strasse 1 bis 5), hier aber bruchstückhaft bleibe und keine Fortsetzung finde. Das Gebäude wirke eher als "Fehler im Gewebe". Bei einer allfälligen Erweiterung sei darauf zu achten, dass das Gebäude nicht noch mächtiger wirke. Dies könne über eine sorgfältige Gliederung und Materialisierung erreicht werden.