2. Das Baugrundstück Kat.-Nr. 1 ist der Wohnzone W4 0,8 gemäss Bau- und Zonenordnung der Stadt X (BZO) zugewiesen und mit einem fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus überstellt. Das Bauvorhaben sieht unter anderem vor, das bestehende Gebäude mit einem Vollgeschoss und einer Attika zu erweitern. Mangels Ausnützungsreserven auf der Bauparzelle sollen hierzu 268,8 m2 bauliche Ausnützung vom Grundstück Kat.-Nr. 3, d.h. von einem Drittgrundstück, beansprucht werden.