BRGE I Nr. 0059/2012 vom 25. April 2012 in BEZ 2012 Nr. 38 3.3 Die Aufnahme von Schutzobjekten in kommunale oder kantonale Inventare stellt keine Schutzmassnahme im Sinne von § 205 PBG dar. Schutzinventare im Sinne von § 203 Abs. 2 PBG verpflichten die Behörden, nicht aber die betroffenen Grundeigentümer; dies vorbehältlich der Anwendung verschärfter Gestaltungsvorschriften (§ 238 Abs. 2 PBG).