Bei den Objekten der Kategorie 2 (konkret die Aula des Schulhauses Hirschengraben) erscheint es den Berichterstattern demgegenüber (zu Recht) offensichtlich, dass die denkmalgeschützte Aula nicht beseitigt werden kann und alternative Lösungen gesucht werden müssen. Letzteres zeigt, dass Alternativen zur Entfernung bestehen und folglich auch bei den hier streitbetroffenen Gebäuden nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Insofern ist es nicht zwingend, die streitbetroffenen Gebäude bezüglich ihrer Inschriften anders zu behandeln als die Aula des Schulhauses Hirschengraben.