Weiter ist festzuhalten, dass im Bericht RiöR eine vertiefte Auseinandersetzung mit denkmalpflegerischen Interessen fehlt. Lediglich betreffend das Gebäude an der Niederdorfstrasse 29 wird gesagt, dass einer Entfernung der Hausnamen "aus Sicht der Denkmalpflege" nichts entgegenstehe. Bei den Objekten der Kategorie 2 (konkret die Aula des Schulhauses Hirschengraben) erscheint es den Berichterstattern demgegenüber (zu Recht) offensichtlich, dass die denkmalgeschützte Aula nicht beseitigt werden kann und alternative Lösungen gesucht werden müssen.