Die Arbeitsgruppe empfiehlt der städtischen Verwaltung, aufmerksam zu sein gegenüber unbeabsichtigten diskriminierenden Wirkungen der eigenen Tätigkeiten. Sodann widmet sich der Bericht exemplarisch einzelnen Verwaltungsbereichen (Stadt Zürich, Rassismusbericht 2017, dritter Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe, www.stadt-zuerich.ch).