Der dritte Rassismusbericht der Stadt Zürich aus dem Jahr 2017 fokussiert auf ein Verständnis von Rassismus, das sich nicht nur auf strafrechtlich relevante Handlungen Einzelner bezieht, sondern auch subjektiv wahrgenommene Wirkungen von Diskriminierungen berücksichtigt. Diese können individuell durch Personen verursacht sein oder durch Strukturen, die den gleichberechtigten Zugang der gesamten Bevölkerung zu einer Dienstleistung erschweren. Die Arbeitsgruppe empfiehlt der städtischen Verwaltung, aufmerksam zu sein gegenüber unbeabsichtigten diskriminierenden Wirkungen der eigenen Tätigkeiten.