Die streitbetroffenen Hausnamen werden der Kategorie 1 (Entfernung) zugeordnet mit der Begründung, eine Kontextualisierung dieser Darstellungen etwa durch eine Infotafel könne die diskriminierende Wirkung weder brechen noch verhindern. Gestützt auf das vom Stadtrat mehrfach geäusserten Bekenntnis gegen Rassismus und für eine inklusive Stadt lasse sich ein stillschweigendes Tolerieren schwer rechtfertigen. Einer Entfernung der Hausnahmen stehe aus Sicht der Denkmalpflege (Anmerkung: gemeint ist die verwaltungsinterne Fachstelle) nichts entgegen (Bericht RiöR, S. 9, 19 f. und 24).