R1S.2022.05115 Seite 9 Zum Schutzzweck zählt bei beiden Gebäuden der Erhalt des äusseren Charakters, wobei für das äussere Erscheinungsbild namentlich die Fassaden mit den schmückenden Details von Bedeutung sind. Von Bedeutung sind zweifellos auch die Inschriften mit den Hausnamen. Dies nicht nur in rein optischer Hinsicht, vielmehr handelt es sich bei der Tatsache, dass es sich um Gebäude handelt, die – anders als bei modernen Bauten üblich – einen Namen tragen, um eine charakteristische Eigenschaft, die die streitbetroffenen Gebäude mit vielen anderen historischen Häusern in der Altstadt von Zürich teilen.