4.4. Die Rekursgegnerin 3 dupliziert, die Abdeckung beim Haus "Zum Mohrentanz" berühre das Erscheinungsbild in untergeordneter Weise, weil für die Sockelgestaltung nicht der gemalte Schriftzug, sondern die Gliederung der Tür- und Fensteröffnungen mit den profilierten Einfassungen sowie die flächig profilierten Wandpfeiler mit Akanthusblättern unterhalb des durchlaufenden verkröpften Konsolengesims relevant seien. Sodann könne aus der frühen Erwähnung des Namens nicht geschlossen werden, dass dieser seither Teil der Fassade bilde. Der Schriftzug "Zum Mohrentanz" sei erst nach der Neugestaltung der Fassade 1874 angebracht worden.