Unmittelbar in der Nähe des Reliefs befinde sich seit 1988 ein Mahnmal mit einem Erklärtext. Der deutsche Bundesgerichtshof habe erwogen, der vom Sandsteinrelief ausgehenden rechtsverletzenden Zustand könne nicht allein durch die Entfernung des Reliefs beseitigt werden. Vielmehr bestünden mehrere Möglichkeiten, die von ihm ausgehende rechtswidrige Beeinträchtigung für die Zukunft abzustellen. Dies etwa