4.1. Der Rekurrent ist der Auffassung, aus historischer Perspektive spreche wohl alles dagegen, dass die Bezeichnung "Mohr" rassistisch sei. Die Inschriften R1S.2022.05115 Seite 4 hätten keinerlei Appellcharakter, etwa in dem Sinne, dass zum Hass auf Minderheiten oder generell Fremde aufgerufen würde. Der Name erinnere an die Mauren und damit an die frühen Beziehungen zwischen zürcherischen Kaufleuten und "Mauren", also Kulturen in Nordafrika und im Nahen Osten, und könne nicht als herabwürdigend für Menschen aus jener Weltregion gedeutet werden.