D. Mit Eingabe vom 28. Juli 2022 beantragten die Liegenschaften Stadt Zürich die Abweisung der Rekurse unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Rekurrenten. Die Bausektion verzichtete mit Eingaben vom 10. August 2022 auf eine Vernehmlassung. R1S.2022.05115 Seite 2 E. Mit Repliken vom 5. September 2022 bzw. Dupliken vom 3. Oktober 2022 hielten der Rekurrent und die Liegenschaften Stadt Zürich an ihren Anträgen fest. Die Bausektion verzichtete mit Eingabe vom 26. September 2022 auf eine Duplik.