B. Gegen diese Entscheide erhob der Zürcher Heimatschutz ZVH mit Eingaben vom 8. Juli 2022 fristgerecht Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich und beantragte die Aufhebung der Entscheide unter Kostenfolge zulasten der Vorinstanz. C. Mit Verfügungen vom 11. Juli 2022 wurden die Rekurseingänge unter den Geschäfts-Nrn. R1S.2022.05115 (Niederdorfstrasse 29) bzw. R1S.2022.05116 (Neumarkt 13) vorgemerkt und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.