A. Mit Beschlüssen Nrn. 1216/22 und 1217/22 vom 31. Mai 2022 erteilte die Bausektion des Stadtrats der Stadt Zürich den Liegenschaften Stadt Zürich die baurechtliche Bewilligung für die Abdeckung der Inschriften "Zum Mohrentanz" bzw. "Zum Mohrenkopf" an den Fassaden der Gebäude auf den Grundstücken Kat.-Nrn. AA7130 (Niederdorfstrasse 29) bzw. AA6192 (Neumarkt 13) in Zürich. Zuvor hatte der Stadtrat von Zürich mit Beschlüssen Nrn. 387/2022 und 388/2022 vom 11. Mai 2022 die Inventarblätter beider Liegenschaften festgesetzt (Dispositivziffer 1) und festgestellt, dass die in Frage stehenden Bauvorhaben den Schutzzweck nicht beeinträchtigen würden (Dispositivziffer 2).