{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2023-03-17", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0057-2023_2023-03-17.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r1s.2022.05115_mohrenkopf.pdf", "Checksum": "a2ba6b5eb198b46a3cf2c196bf46385e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0057/2023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0057/2023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0057/2023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0057/2023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "NHS, Abdeckung der Häusernamen \"Zum Mohrentanz\" und \"Zum Mohrenkopf\" | Die Rekurse des Zürcher Heimatschutzes ZVH wandten sich gegen die Bewilligungen zur Abdeckung der als rassistisch empfundenen Inschriften \"Zum Mohrentanz\" bzw. \"Zum Mohrenkopf\" an den Fassaden zweier Gebäude in der Zürcher Altstadt. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Zürich und sind im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgeführt. Das Baurekursgericht erwog, dass die geplante Abdeckung den Schutzzweck beeinträchtige. Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht, zumal den Anliegen der Stadt im Zusammenhang mit den als rassistisch empfundenen Hausnamen mittels sogenannter Kontextualisierung in angemessener Weise Rechnung getragen werden könne. Mit dieser schonenderen Alternative könne der historische Hintergrund der Inschriften erklärt, auf die rassistische Konnotation der Begriffe hingewiesen und die Distanzierung von rassistischen Geisteshaltungen zum Ausdruck gebracht werden. 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Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht, zumal den Anliegen der Stadt im Zusammenhang mit den als rassistisch empfundenen Hausnamen mittels sogenannter Kontextualisierung in angemessener Weise Rechnung getragen werden könne. Mit dieser schonenderen Alternative könne der historische Hintergrund der Inschriften erklärt, auf die rassistische Konnotation der Begriffe hingewiesen und die Distanzierung von rassistischen Geisteshaltungen zum Ausdruck gebracht werden. Demgemäss waren die Rekurse gutzuheissen.\n\nIm Jahr 2009 legte eine interdepartementale Arbeitsgruppe im Auftrag des\nStadtrats einen ersten Rassismusbericht vor (s. www.stadt-zuerich.ch). Darin wird festgestellt, dass in der Stadt Zürich kein Rassismusproblem bestehe. Rassismus bleibe aber eine Herausforderung. Denn auch ohne Rassismus als Ideologie könne im täglichen Handeln aus Unwissen, diffusen\nÄngsten und Vorurteilen eine rassistische Diskriminierung einzelner Personen oder Personengruppen resultieren. Verwaltungsstellen, Organisationen\nder Zivilgesellschaft und repräsentative Umfragen würden rassistische Diskriminierung insbesondere im privatrechtlichen Bereich wahrnehmen. Der\nerste Rassismusbericht trage deshalb für die Themenbereiche Wohnungsmarkt, Lehrstellenproblematik, ethnisierte Gewalt, behördliches Handeln am\nBeispiel der Polizei sowie zu den Institutionen und Akteuren, die sich der\nRassismusbekämpfung widmeten, Fakten zusammen und biete eine Bestandsaufnahme. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfehlungen zielen vorab auf die Sensibilisierung sowie die Erhebung von Grad und Ausmass der Diskriminierungseffekte im Bereich Wohnungssuche, Verstärkung\nder Aus- und Weiterbildung der Stadtpolizei und Schaffung eines runden Tisches mit involvierten Akteuren aus Verwaltung und Zivilgesellschaft, sowie\ndie Verbesserung des Zugangs zu Beratungsangeboten für Opfer von Rassismus und Diskriminierung (Stadt Zürich, Rassismusbericht der Stadt Zürich\n2009, erster Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe, S. 4 f.,\nwww.stadt-zuerich.ch).\n\nDer zweite Rassismusbericht der Stadt Zürich aus dem Jahr 2013 zeigt am\nBeispiel des Bevölkerungsamtes und der Volksschule auf, wie städtische\n\nR1S.2022.05115 Seite 13\nStellen ihrer Verpflichtung nachkommen würden, rassistische Diskriminierung zu verhindern. Er stellt zudem fest, dass zahlreiche im Bericht 2009\ngemachte Empfehlungen umgesetzt worden seien und innerhalb der Verwaltung die Sensibilität gegenüber rassistischer Diskriminierung gestiegen sei.\nEs werden wiederum verschiedene Empfehlungen gemacht (Stadt Zürich,\nRassismusbericht der Stadt Zürich 2013, zweiter Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe, S. 4 f., www.stadt-zuerich.ch).\n\nDer dritte Rassismusbericht der Stadt Zürich aus dem Jahr 2017 fokussiert\nauf ein Verständnis von Rassismus, das sich nicht nur auf strafrechtlich relevante Handlungen Einzelner bezieht, sondern auch subjektiv wahrgenommene Wirkungen von Diskriminierungen berücksichtigt. Diese können individuell durch Personen verursacht sein oder durch Strukturen, die den gleichberechtigten Zugang der gesamten Bevölkerung zu einer Dienstleistung erschweren. Die Arbeitsgruppe empfiehlt der städtischen Verwaltung, aufmerksam zu sein gegenüber unbeabsichtigten diskriminierenden Wirkungen der\neigenen Tätigkeiten. Sodann widmet sich der Bericht exemplarisch einzelnen\nVerwaltungsbereichen (Stadt Zürich, Rassismusbericht 2017, dritter Bericht\nder interdepartementalen Arbeitsgruppe, www.stadt-zuerich.ch).\n\nDer vierte Rassismusbericht der Stadt Zürich aus dem Jahr 2022 richtet den\nFokus auf die Stadtverwaltung. Anhand konkreter Fallbeispiele wird dargelegt, wie sich Rassismus im Alltag der Stadtzürcher Verwaltung zeige und\nwie darauf reagiert werde. Offensichtlicher und ideologischer Rassismus\nkomme in der Stadtverwaltung nicht oft vor. Aber es gebe rassistische Vorfälle. In der Verwaltung bestehe keine einheitliche Praxis, wie darauf reagiert\nwerde. Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Stadtverwaltung Rassismus entschlossener und koordinierter angehen könne. Der Bericht erwähnt\nauch den Entscheid des Stadtrats, gestützt auf den Bericht und die Empfehlungen der Projektgruppe RiöR Zeitzeichen mit rassistischer Wirkung zu entfernen, aufzuarbeiten oder zu kontextualisieren (Stadt Zürich, \"Wie geht die\nZürcher Stadtverwaltung mit Rassismus um?\", Rassismusbericht 2022: Vorfälle, Umsetzungsbeispiele und Empfehlungen, Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe, www.stadt-zuerich.ch).\n\nAus den Rassismusberichten geht hervor, dass bei der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung durch die Stadt Zürich das Verwaltungshandeln im\nZentrum steht, wobei rassistische Vorfälle nicht oft vorkommen sollen. Im\n\n"}