{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2023-03-17", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0057-2023_2023-03-17.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r1s.2022.05115_mohrenkopf.pdf", "Checksum": "a2ba6b5eb198b46a3cf2c196bf46385e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0057/2023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0057/2023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0057/2023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0057/2023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "NHS, Abdeckung der Häusernamen \"Zum Mohrentanz\" und \"Zum Mohrenkopf\" | Die Rekurse des Zürcher Heimatschutzes ZVH wandten sich gegen die Bewilligungen zur Abdeckung der als rassistisch empfundenen Inschriften \"Zum Mohrentanz\" bzw. \"Zum Mohrenkopf\" an den Fassaden zweier Gebäude in der Zürcher Altstadt. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Zürich und sind im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgeführt. Das Baurekursgericht erwog, dass die geplante Abdeckung den Schutzzweck beeinträchtige. Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht, zumal den Anliegen der Stadt im Zusammenhang mit den als rassistisch empfundenen Hausnamen mittels sogenannter Kontextualisierung in angemessener Weise Rechnung getragen werden könne. Mit dieser schonenderen Alternative könne der historische Hintergrund der Inschriften erklärt, auf die rassistische Konnotation der Begriffe hingewiesen und die Distanzierung von rassistischen Geisteshaltungen zum Ausdruck gebracht werden. 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Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht, zumal den Anliegen der Stadt im Zusammenhang mit den als rassistisch empfundenen Hausnamen mittels sogenannter Kontextualisierung in angemessener Weise Rechnung getragen werden könne. Mit dieser schonenderen Alternative könne der historische Hintergrund der Inschriften erklärt, auf die rassistische Konnotation der Begriffe hingewiesen und die Distanzierung von rassistischen Geisteshaltungen zum Ausdruck gebracht werden. Demgemäss waren die Rekurse gutzuheissen.\n\nR1S.2022.05115 Seite 5\n4.2.\nDie Rekursgegnerin 3 entgegnet, es stelle sich einzig die Frage, ob die denkmalgeschützte Bausubstanz beschädigt werde. Dagegen sei das dem Bauvorhaben zugrundeliegende Motiv nicht von Belang. Entsprechend seien die\nAusführungen des Rekurrenten zur Bedeutung und historischen Einordnung\nder Schriftzüge und zur Frage, ob anstelle der Abdeckung eine erläuternde\nSchrifttafel angezeigt wäre, unerheblich.\n\nZum Schutzzweck Niederdorfstrasse 29\n\nDer Schutzzweck selbst werde im lnventarblatt wie folgt umschrieben: \"Das\nHaus \"Zum Mohrentanz\" an der Niederdorfstrasse 29 soll als Teil der Bebauung entlang der Niederdorfstrasse erhalten bleiben. Damit das Wohn- und\nGeschäftshaus weiterhin seine städtebauliche, sozialhistorische und architekturhistorische Zeugenschaft erfüllen kann, soll der äussere Charakter als\nTeil der Zeilenbebauung entlang der Niederdorfstrasse gewahrt bleiben. Für\ndas äussere Erscheinungsbild sind die Fassaden mit den Öffnungen, den\nverwendeten Formen, Proportionen, Materialien und den schmückenden Details sowie das Dach von Bedeutung. Das lnnere des Hauses wurde nicht\nbesichtigt. Eine Ergänzung des lnventarblatts in Bezug auf das lnnere bleibt\nvorbehalten.\"\n\nDas infrage stehende Bauvorhaben betreffe mit der Fassade des Gebäudes\nNiederdorfstrasse 29 zwar einen erhaltenswürdigen Teil des lnventar-ob-\njekts. Es tangiere die Bausubstanz aber nicht und berühre die für das Erscheinungsbild und die Einordnung des Gebäudes in den Gassenzug entlang der Niederdorfstrasse prägenden Elemente lediglich in untergeordneter\nWeise.\n\nDas heutige Erscheinungsbild des Gebäudes Niederdorfstrasse 29 sei auf\neine klassizistische Neugestaltung von 1874 zurückzuführen. Als schmückende Details würden in erster Linie der Sockel, die profilierten Tür- und\nFenstereinfassungen, die flächig profilierten Wandpfeiler mit Akanthusblättern unterhalb des durchlaufenden verkröpften Konsolengesims und die\nFenstereinfassungen im Obergeschoss gelesen. Der gemalte Schriftzug\n\"Zum Mohrentanz\" zwischen Türeinfassung und Gesims sei erst nach der\nNeugestaltung der Fassade hinzugefügt und sorgfältig innerhalb des Beschriftungsfeldes angeordnet worden.\n\nR1S.2022.05115 Seite 6\nZwar sei die Historie des Gebäudes Niederdorfstrasse 29 mit dem Hausnamen \"Zum Mohrentanz\" verknüpft. Der Name werde bereits 1682 in den\nQuellen erwähnt und habe der Adressierung und Orientierung im Stadtraum\ngedient. Der Schriftzug sei aber innerhalb der Beschriftungsfelder zurückhaltend platziert. Dessen Sichtbarkeit in seiner heutigen Ausführung sei für die\nSchutzwürdigkeit des Gebäudes entgegen der Behauptung des Rekurrenten\nfolglich nicht massgebend.\n\nZum Schutzzweck Neumarkt 13\n\nDer Schutzzweck selbst werde im lnventarblatt wie folgt umschrieben: \"Das\nHaus am Neumarkt 13 soll als Teil des Gassenzuges entlang des Neumarktes erhalten bleiben. Die Geschichte des Gebäudes reicht mindestens bis ins\n14. Jh. zurück und weist viele Zeitschichten auf, welche die diversen Nutzungsänderungen aufzeigen. Damit das Wohn- und Geschäftshaus weiterhin seine städtebauliche, sozial- und wirtschaftshistorische sowie architekturhistorisch Zeugenschaft erfüllen kann, soll der äussere Charakter als Teil\nder Zeilenbebauung entlang des Neumarktes gewahrt werden. Für das\näussere Erscheinungsbild sind die Fassaden mit den Öffnungen, den verwendeten Formen, Proportionen, Materialien und den schmückenden Details\nsowie das Dach von Bedeutung. Das lnnere des Hauses wurde nicht besichtigt. Eine Ergänzung des lnventarblatts in Bezug auf das lnnere bleibt vorbehalten.\"\n\nDas infrage stehende Bauvorhaben betreffe mit der Fassade des Gebäudes\nNeumarkt 13 zwar einen erhaltenswürdigen Teil des lnventarobjekts. Es berühre aber nicht die für das Erscheinungsbild und die Einordnung des Gebäudes in den Gassenzug entlang des Neumarktes prägenden Elemente,\nzumal die Bausubstanz vollständig erhalten bleibe.\n\nDas Gebäude sei über die Jahrhunderte mehrmals überformt worden. Das\nheutige Erscheinungsbild sei auf eine klassizistische Neugestaltung von\n1827 zurückzuführen. Als schmückende Details würden in erster Linie der\nSockel aus Sandstein mit seinen profilierten Tür- und Fenstereinfassungen\ninkl. Gesims im Erdgeschoss, die Fenstereinfassungen mit Verdachungen\nim Obergeschoss und die Gurtgesimse gelesen. Die lnschrift \"Zum Mohrenkopf\" zwischen Türeinfassung und Gesims sei erst später (nach 1895) hin-\n\n"}