7.1. Schliesslich beanstandet der Rekurrent eine fehlende Koordination des angefochtenen Beschlusses mit dem Bauentscheid. Die Schutzfragen würden in die Phase des Bauentscheids verlagert, womit die materielle und formelle Koordination vereitelt werde. Es bestünden enge Zusammenhänge zwischen Neubau und Schutzentscheid. Diesen unmittelbaren Konnex habe bereits die Denkmalpflegekommission an der Sitzung vom 4. Mai 2009 ausgesprochen, als sie die Inventarentlassung ohne konkretes Bauprojekt verweigert habe: "Zunächst wird festgehalten, dass es schwierig ist, einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit zu fällen, wenn erst in 15 Jahren ein Ersatzneubau realisiert werden soll.