5.5.8. Unbestritten ist, dass die Gebäude an der H.-Strasse 1 ff. von übermässigem Verkehrslärm betroffen und die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Darauf, in welchem Ausmass dies der Fall ist, kommt es vorliegend nicht an. In die Interessenabwägung fliesst nur ein, inwiefern ein Neubauprojekt gegenüber den Bestandesbauten eine Verbesserung bringen würde und den lärmrechtlichen Anforderungen entsprechen könnte. Auf die Rüge, die Lärmermittlung im Gutachten sei nicht nachvollziehbar, ist daher nicht weiter einzugehen. Im Übrigen sind die Angaben im Gutachten durchaus nachvollziehbar.