5.5.7. In Frage steht die Gewichtung der Interessen, die der Unterschutzstellung entgegenstehen, namentlich das Interesse an der Schaffung von Familienwohnungen, von hindernisfreiem und günstigem Wohnraum sowie das Interesse der inneren Verdichtung. All diese Argumente habe der Rekursgegner nicht genügend in Erwägung gezogen.