R1S.2020.05140 Seite 23 eine wichtige ortsbildprägende Wirkung. Aus diesem Grund solle auf Basis der Machbarkeitsstudie ein vom Amt für Städtebau eng begleitetes Varianzverfahren sicherstellen, dass eine gute städtebauliche Gesamtlösung und eine hohe architektonische Qualität im Rahmen der Regelbauweise realisiert werden könne. Dies führt zum Schluss, dass der Wohnsiedlung H. als Ganzes ein wichtiger Situationswert zwar nicht abgesprochen werden kann. Der Grad der Schutzwürdigkeit ist jedoch als gering bis mittel einzustufen.