Dies zumal das Umfeld geprägt wird durch die Auf- und Abfahrtsrampen zur H.-Brücke, die H.- Strasse und die Gewerbebauten nördlich davon. Ein adäquater Platzabschluss und ein Pendant zum "H.-Schloss" am anderen Ende des H.- Platzes kann ohne Weiteres auch mit einem Neubau geschaffen werden. Auf Seite 3 des angefochtenen Beschlusses wird dementsprechend erwogen, aus Sicht des Amts für Städtebau habe der Kopfbau für den H.-Platz