Entgegen der Darstellung des Rekurrenten trifft es sodann nicht zu, dass die Denkmalpflegekommission eine wichtige ortsbildprägende Wirkung des Kopfbaus hervorgehoben hat. Die Denkmalpflegekommission erwähnte die Gestaltung des Kopfbaus im Zusammenhang mit der Zeugenschaft für den gemeinnützigen Wohnungsbau nach den Massstäben des neuen Bauens, nicht jedoch wegen einer siedlungsprägenden Wirkung (Protokoll der Denkmalpflegekommission vom 4. Mai 2009, S. 3, act. 16.5).