1997 Beeinträchtigungen erfahren. Sie kann nicht als wichtiger Zeuge oder gar als Vorreiter des Neuen Bauens gelten, zu sehr ist sie noch in althergebrachten Siedlungsstrukturen gefangen. Auch dem Thema verschiedener Wohnungstypen, einer reichen Mischung verschiedener Wohnungen für die Bewohnenden über verschiedene Lebensphasen hinweg in der gleichen Siedlung als Merkmal Neuen Bauens nimmt sich die Siedlung H. noch nicht an. Insoweit kann in Bezug auf den Eigenwert von einem eher geringen, allenfalls mittleren Grad der Schutzwürdigkeit ausgegangen werden. Der Rekurrent bringt nichts vor, was zu einer anderen Beurteilung führt.