5.5.3. Zur Abklärung der Schutzwürdigkeit der Wohnkolonie H. erstellte das Amt für Städtebau zuhanden der Denkmalpflegekommission ein Gutachten, datiert vom 4. Mai 2009 (act. 16.4). Darin wird ausgeführt, die aus vier Zeilenbauten bestehende genossenschaftliche Wohnkolonie H. sei in den Jahren 1931-1933 von der Architekten G. L. und J. F. erbaut worden. Die Architekten hätten ein anderes Muster als die Hofrandbebauung gewählt und seien darauf bedacht gewesen, zum H.-Platz hin einen architektonischen Akzent zu setzen und ein Pendant zum jenseits des Platzes gelegenen "H.- Schloss" zu schaffen.