Würde die Mitbeteiligte verpflichtet, teure Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, mit denen sich entweder die Anzahl der Wohnungen stark reduzieren würde oder der Anteil an Familienwohnungen sehr tief bliebe, könnte die Mitbeteiligte ihre Ziele nicht mehr erreichen. Zumindest bei einem Grossteil der Wohnungen verblieben zudem die Defizite bezüglich Lärmschutz und Behindertengerechtigkeit, weshalb die Wohn- und Lebensräume in der Überbauung insgesamt deutlich weniger preiswert aber nicht spürbar lebenswerter und gesünder würden. Dies wäre für die