Der Rekurrent vermöge damit weder die Gewichtung der einzelnen Interessen noch die Abwägungen derselben durch den Stadtrat insgesamt in Frage zu stellen. Die Mitbeteiligte verfolge den Zweck, für ihre Mitglieder preiswerte und gesunde Wohnungen zu erstellen, zu unterhalten und zu verwalten. Würde die Mitbeteiligte verpflichtet, teure Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, mit denen sich entweder die Anzahl der Wohnungen stark reduzieren würde oder der Anteil an Familienwohnungen sehr tief bliebe, könnte die Mitbeteiligte ihre Ziele nicht mehr erreichen.