Auch hinsichtlich des öffentlichen Interesses, hindernisfreie Wohnungen zu erstellen, lege der Rekurrent nicht dar, wie dies ohne Eingriffe in die bestehende Substanz möglich sein soll. Namentlich stelle er nicht in Abrede, dass heute alle Wohnungen nur über ein Zwischenpodest zugänglich seien. Ebenso wenig bestreite der Rekurrent, dass sich die Energieziele der 2000-Watt-Gesellschaft mit einer blossen sanften Gebäudesanierung nicht erreichen liessen.