Die Mitbeteiligte führt weiter aus, von den derzeit 163 Wohnungen würden gerade einmal vier über mehr als drei Zimmer verfügen. Wie eine Vergrösserung dieser Zahl ohne Eingriffe in die bestehende Substanz möglich sein soll, lege der Rekurrent nicht dar und sei auch nicht ersichtlich. Zudem würde damit gleichzeitig die Zahl gemeinnütziger Mietwohnungen reduziert statt erhöht. An einer solchen Erhöhung bestehe jedoch ein grosses und demokratisch breit abgestütztes öffentliches Interesse. Das öffentliche Inte-