erheblich gemindert würde und nur mehr ein minimaler Schutzwert verbliebe, dass auch ohne Unterschutzstellung des Kopfbaus eine ähnlich ortsbildprägende Qualität am H.-Platz erzielt werden könne, dass mit einem Abbruch und Neubau die bestehende Lärmschutzproblematik gelöst werden könne, dass mit einem Neubau und der damit ermöglichten Verbesserung des Wohnangebots die langfristige Entwicklung im Quartier H. positiv beeinflusst werde und dass ein Ersatzneubau in Regelbauweise einen qualitätsvollen Beitrag an die Quartierentwicklung, die innere Verdichtung, die Erhöhung des Anteils an gemeinnützigem Wohnraum sowie die Erreichung