5.3. Die Mitbeteiligte entgegnet, der Stadtrat habe bei der Interessenabwägung berücksichtigt, dass dem Schutzobjekt nur ein beträchtlich geminderter Schutzwert zukomme, dass sich nur noch die Treppenhäuser im bauzeitlichen Zustand befinden würden, dass die Gebäudesubstanz umfassend saniert werden müsse, dass der Wohnungsspiegel, die Wohnungsgrössen und die Ausstattung der Wohnungen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entsprechen würden, dass bei einer Sanierung die heute geltenden Lärmund Brandschutzbestimmungen weitere erhebliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz zur Folge hätten, wodurch der Schutzwert zusätzlich