Es könne aufgrund des städtischen Gutachtens und der Äusserungen der Denkmalpflegekommission nicht einmal ansatzweise von einer vergleichbar hohen Schutzwürdigkeit ausgegangen werden wie bei der Gründersiedlung am Friesenberg. Deren gemäss Bundesgericht sehr hohe Schutzwürdigkeit ergebe sich auch aus dem ISOS-Eintrag, indem die Siedlung mit "schweizweiter Bedeutung" als Teil eines Gebiets mit Erhaltungsziel A erscheine. Dagegen beschreibe das ISOS das Gebiet der Siedlung H. wesentlich zurückhaltender und sehe lediglich das Erhaltungsziel B vor (Strukturerhalt).