Die Kommission habe sich nicht abschliessend zum Schutzwert der Wohnsiedlung H. geäussert und vorwiegend den Situationswert gewürdigt. Einen hohen Eigenwert habe sie der Überbauung nicht attestiert. Sie habe nicht – wie in anderen Fällen – klar für den Erhalt der Siedlung plädiert und Offenheit gegenüber einer Weiterentwicklung der Siedlung signalisiert. Der Stadtrat bestreite die Schutzwürdigkeit nicht grundsätzlich und stelle sich nicht gegen die fachlichen Abklärungen.