Zum Schutzwert der Wohnsiedlung H. hält der Stadtrat fest, das denkmalpflegerische Interesse am Erhalt der Wohnsiedlung H. sei von geringerem Gewicht, wobei die Siedlung als Ganzes in Betracht zu ziehen sei; es könnten nicht einzelne Bestandteile isoliert betrachtet werden. Die denkmalpflegerische Würdigung des Rekurrenten führe nicht zu einer Verlagerung der Gewichte.